Das
Fischwasser Donau I/Ib liegt in den Gemeinden St. Pantaleon und Erla,
Bez. Amstetten, NÖ. Die Grenzen sind bei Strom Km 2102.550 bis 2108.750
Bestimmungen:
Pro Fischtag dürfen zehn Fische, davon drei Edelfische gefangen werden. Erlaubt
ist das Anfüttern.
Gerät:
Zwei Angelruten mit je einem Haken. Anfüttern erlaubt. Beim Nymphenfischen sind je
Angelrute zwei Nymphen erlaubt. Das Spinnfischen mit künstlichem
Köder und totem Köderfisch ist, ausgenommen
im Februar und März, erlaubt.
Nachtfischen erlaubt.
Nachtfischverbot gilt im Dezember, Jänner, April und Mai.
Die Aalrutte gilt ab 2010 als Edelfisch und unterliegt einer
Fangbeschränkung v. drei Stück pro Tag.
Grün hinterlegte Textteile - Änderungen ab 2010 - gültig ab
01.01.2010.
Mindestmaße
und Schonzeiten:
Hecht 60 cm, Zander 45 cm, Wels 75 cm, Aalrutte 40 cm, Huchen 80 cm.Alle
anderen Fische, nach den Grenzfluss-Bestimmungen für Ober– und Niederösterreich.
Das
Fischen vom Boot aus ist nur für Mitglieder des Fischereivereines Enns
gestattet.
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