Grenzen
Beginnend in Enns, Kristein, hinter der
ehemaligen Zuckerfabrik, 20 Meter unterhalb der Wehranlage „Kochmüller„ flussabwärts bis
zur Mündung in die Kuhwampe (Langensteinerrecht). Grenztafeln vorhanden.
Der Bach verläuft anfangs im
Siedlungsgebiet und dann zwischen Feldern bis ins Augebiet
der Donau bei Enghagen, wo er in die Kuhwampe mündet.
Länge ca. 2,5 km, durchschnittliche Tiefe ca. 0,5 m, durchschnittliche Breite ca. 3 bis
4 Meter.
Fischbestand: überwiegend Forellen,
vereinzelt aber auch Weissfische und alle in der Donau vorkommenden Fischarten.
Geräte: 1 Angelrute mit einem Haken. Spinnfischen mit künstlichen
Ködern und totem Köderfisch erlaubt.
Fischzeit - Abschnitt 1
Vom 16.03. bis 15.09. des Jahres zwei Fischtage pro
Monat, wovon der erste Fischtag von 01. bis 14 (14 Tage), und der zweite Fischtag von 15. bis
28.
des Monats (14 Tage ) verwendet werden darf. Daher im März nur ein
Fischtag, im September max. zwei !
Die Fischtage sind vor Beginn des Angeltages mit
Kugelschreiber einzutragen.
Fischzeit - Abschnitt 2
Ab der Hammerschmid-Wehr bis zur Kuhwampe ist das
Fischen vom 16.03. bis 15.09. täglich erlaubt. Die erlaubte Höchstanzahl
von Fischen darf jedoch in beiden Gewässerabschnitten zusammen nicht überschritten
werden. Auch hier sind die Fänge sofort in die Fangstatistik einzutragen!
Fangbeschränkung:
Pro Fischtag 8 Fische, davon 3 Edelfische. Der
Fischer ist verpflichtet, jeden gefangenen Edelfisch sofort nach dem Fang
einzutragen. Nach dem Fang des 3. Edelfisches ist das Fischen
einzustellen. Nur Salmoniden gelten als Edelfisch.
Mindestmaße:
Bachforelle: 28 cm, Regenbogenforelle: 28 cm, alle übrigen
Mindestmasse und alle Schonzeiten gem. OÖ. Lizenzbüchl.
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