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Grenze:
Mündung in die Donau.
Fischbestand:
Alle in der Donau vorkommenden Fischarten, vor allem aber guter
Karpfen-
und Hechtbestand.
Bestimmungen:
In der Schonzeit vom 01. Mai bis einschließlich 31. Mai ist das
Fischen nicht erlaubt. Für Jahreslizenzbesitzer sind zwei Fischtage pro
Woche gestattet. Es besteht sofortige Eintragungspflicht betr. d.
Fischtage, sowie gefangener und gehälterter Fische. Die Abgabe der
Fangstatistik ist unbedingte Voraussetzung für die Ausstellung einer
weiteren Lizenz. Das Fischen vom Boot aus ist verboten. Erlaubt ist das
Fischen mit zwei Stangen mit je einem Einzelhaken. Das Anfüttern ist
verboten, die Futterspirale und die „Eisbombe" sind jedoch
erlaubt. Gehälterte Fische dürfen nicht ausgetauscht werden. Das
„Fischen auf Raubfische" ist - mit der entsprechenden Lizenz -
vom 01. Juni bis einschließlich 31. Dezember erlaubt. Die Verwendung
von Drillingen ist nur beim Spinnfischen erlaubt. Generelles
Spinnfischverbot bis 01. Juni des lfd. Jahres.
Im Schongebiet ist das Fischen ganzjährig nicht gestattet. Das Ufer im
Bereich des Schongebietes - siehe blg. Karte – sollte nach Möglichkeit
nicht betreten werden. Das Schongebiet ist mit Tafeln mit
Aufschrift "Schongebiet" gekennzeichnet. Nachtfischen ist vom 01. Juli bis 31.
Dezember nur unter Verwendung einer Positionslampe erlaubt.
Unter den Begriff „Edelfisch" im Sinne dieser Bestimmungen
fallen der Karpfen, der Hecht, der Zander,
die Aalrutte und der Wels.
Unter den Begriff „Raubfisch" im Sinne dieser Bestimmungen
fallen der Hecht, der Zander und der Wels.
Unter den Begriff „sonstige Fische" im Sinne dieser
Bestimmungen fallen alle oben nicht angeführten Fischarten wie z. B.
Forelle, Barsch, Aal, Schied, Weißfische usw.
Die
vorstehenden Bestimmungen wurden mit der zuständigen Behörde
abgesprochen und in der Vorstandssitzung v. 29.10.2003 einstimmig
beschlossen.
An den Ufern wurden mit nicht unbeträchtlichem Aufwand
Initialpflanzungen durchgeführt. Diese Pflanzen sollen den Fischen
u.a. Tieren Laich- und Nistmöglichkeiten, Unterstand und Versteckmöglichkeiten
bieten. Nehmen sie bitte Rücksicht auf diese Pflanzungen. Es gibt genügend nicht bepflanzte Flächen dazwischen, die zum
Fischen hervorragend geeignet sind. Alle Mitglieder werden in diesem
Sinne um strikte Einhaltung der Bestimmungen und um „schonenden
Umgang“ mit unserem Naturjuwel „Hambergeraltarm“ ersucht.
Lizenzen:
Jahreslizenz:
Preis 70 Euro. Wöchentlich zwei Fischtage. Gestatteter Maximalausfang
pro Jahr: 20 Stk. Karpfen, 5 Stk. „Raubfische", Gestatteter
Ausfang pro Tag: zwei „Edelfische", davon ein „Raubfisch",
sowie drei „sonstige Fische".
Tageslizenz „ Raubfisch": Preis 15,- Euro. Gestatteter
Ausfang pro Tag: zwei „Edelfische", davon ein „Raubfisch",
sowie drei „sonstige Fische".
Tageslizenz „ Friedfisch": Preis 10,- Euro. Gestatteter
Ausfang pro Tag: zwei Karpfen, sowie drei „sonstige Fische".
Mitfischen von Kindern im Hambergeraltarm:
Lt. Beschluss in der Vorstandssitzung vom 15.01.2007 können Kinder bis
15 Jahre kostenlos mit einem Elternteil "mitfischen". Die
Höchstanzahl der Angelruten, sowie der "Höchstausfang pro
Tag" und der "Maximalausfang" für das lgd. Jahr dürfen
nicht überschritten werden. Das Kind muss in der Lizenz des Mitgliedes
(Elternteil) eingetragen sein.
Brittelmaße:
| Hecht |
60 cm |
| Karpfen |
40
cm |
| Zander |
45
cm |
| Wels |
90
cm |
Alle
anderen Fische Brittelmaße lt. oö. Fischerbüchl!
Besonderes:
Es steht lediglich eine sehr beschränkte Anzahl von
Lizenzen zur Verfügung! Daher erfolgt eine Lizenzabgabe
nur an
Mitglieder!
Grün hinterlegte Textteile
bedeuten eine Änderung, gültig ab 01.01.2010.
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